Sprachlos deshalb, weil man nach Angaben von Lambert Liesenberg seit Monaten mit der BaFin in konstruktiven Abarbeitungsgesprächen zu einem Vermögensanlagenprospekt sei.NUn, muss man sicherlich erst einmal mit der neuen Situation umgehen lernen. Der Bescheid der BafIn den diese heute auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat ist derzeit übrigens noch nicht bestandskräftig, so Lambert Liesenberg in einem ersten Statement gegenüber der Redaktion von www.diebewertung.de . In der Bafin veröffentlichten Meldung dazu heißt es:

Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“ über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Teakbäumen in Costa Rica und Ecuador in Deutschland untersagt. Anbieter ist die Life Forestry Switzerland AG.

Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlage nicht mehr zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat der Life Forestry Switzerland AG am 25. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlage öffentlich anzubieten.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Für die Schweiz bedarf es hier wohl nicht eines vergleichbaren Prospektes, so zumindest unsere Recherchen von vor rund einem Jahr bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht. Da das Unternehmen Life Forestry nicht nur in Deutschland seine Produkte anbietet, wird man sich nun möglicherweie sicherlich erst einmal auf die Schweiz und Österreich als Markt konzentrieren bis man den Vertrieb für Deutschland dann wieder genehmigt bekommt. Das kann dann durchaus ein paar Wochen dauern.

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